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Auf dem linken Auge blind?

Wie an anderen Montagen auch fand am 9. Mai der Montagsspaziergang von der Alten Pfarrkirche in Pankow hin zur Gethsemanekirche in der Stargarder Straße statt. Mit gezählten 153 Teilnehmern konnte der Veranstalter, unterstützt durch die Initiative „Wir sind Viele!“, „Freedom Parade“, „Querdenken 30“ und natürlich durch dieBasis Pankow, zufrieden sein. Immerhin lädt das Frühlingswetter zum Flanieren im Park oder zum Besuch der Biergärten und Restaurants ein.
Und wie an anderen Montagen auch fanden sich auf der anderen Straßenseite auf Höhe der Gethsemanekirche sogenannte Gegendemonstranten ein, die die Veranstaltung durch Sprechchöre und elektrisch verstärktes Geschrei störten. Dass diese selbsternannten Wahrer der reinen linken Lehre gleich gegen mehrere Rechtsnormen verstoßen, scheint die Staatsmacht nicht zu stören. Laut §17a/Abs. 2 des Versammlungsgesetzes ist es verboten:

  1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
  2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.1

Schon weil diese Krawallbrüder und -Schwestern stets maskiert erscheinen und offensichtlich nicht den Schneid besitzen, ihr wahres Gesicht zu zeigen, verstoßen sie gegen das im Volksmund besser als „Vermummungsverbot“ bekannte Gesetz. Ein Polizist darauf angesprochen eierte rum, es sei eine Ermessensfrage der Einsatzleitung, wie gefährlich die Gegendemonstranten seien. Ein anderer gar äußerte, man wolle die potentiell gewaltbereiten Personen nicht zusätzlich provozieren. Angesichts der Tatsache, dass noch am 28. März prinzipiell friedliche Teilnehmer des Montagsspazierganges wegen des Nichttragens einer Maske willkürlich herausgegriffen und mit teils rüden Verbalattacken „polizeilichen Maßnahmen“ zugeführt wurden, fragt man sich, auf welchem Auge die Exekutive inzwischen blind ist.
Es war zudem zu beobachten, dass die jungen Schreihälse mit dem eigenen Smartphone munter Fotos oder Videos von der Gegenseite erstellten. Hierbei handelt es sich um das Erfassen „personenbezogener Daten“, also Informationen, „die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“.2 Es geht dabei darum, dass die Erfassung und Verarbeitung des Konterfeis im Zusammenhang mit Ort (GPS) und Zeit des Geschehens nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf (Art. 6 EU-DGSVO). Im Umkehrschluss triff das auf maskierte Personen, die nicht zu erkennen sind, nicht zu.
Auch das lautstarke Stören einer Veranstaltung ist gesetzwidrig. Im §21 VersG heißt es: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“3 Im §29/3 ist zu lesen: „Ordnungswidrig handelt, wer trotz wiederholter Zurechtweisung durch den Leiter oder einen Ordner fortfährt, den Ablauf einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges zu stören“.4

Die Polizei schritt wie immer nur zögerlich gegen den Lärm ein. Den Hinweis, dass die linksektiererischen Rabauken inzwischen lauter seien als die Redner der Hauptveranstaltung, quittierte ein Beamter nur mit einem gleichgültigen Schulterzucken.

Dass es sich bei den Montagsspaziergängern mitnichten um Mitglieder des rechtsextremen Spektrums handelt, ist immer wieder bemerkt worden. Erinnert sei an den Journalisten Boris Reitschuster, der am 18. November 2020 auf der Großdemo auf der Straße des 17. Juni die Teilnehmer verzweifelt fragte: „Gibt’s denn hier keine Nazis?“

Die Menschen gedachten durch Beiträge des geschichtsträchtigen Datums des 8. Mai. Die berühmte Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, der zum 40. Jubiläum der Kapitulation Deutschlands von einem „Tag der Befreiung“ sprach, wurde verlesen. Mitglieder von dieBasis Pankow hatten historische Fotos und Zitate an einer Leine aufgehängt, unter anderem mit dem kürzlich erschienen „offenen Brief“ an Kanzler Scholz von Alice Schwarzer, mit dem Siegel der Friedensbewegung „Schwerter zu Pflugscharen“, der Aufforderung „Frieden schaffen ohne Waffen.“

DieBasis steht ein für gewaltfreien Widerstand. Zu ihren „Waffen“ gehört der zivile Ungehorsam. Wir stehen damit in der besten Tradition eines Mahatma Gandhi oder Martin Luther King. Ausübung von Gewalt, in welcher Form und von wem auch immer, lehnen wir kategorisch ab. Dazu gehören die Kriege der Mächtigen genauso wie die Angriffe auf politisch Andersdenkende. „Einigkeit und Recht und Freiheit“ stehen mehr denn je zur Disposition und müssen verteidigt werden, offenbar auch gegen die „Omas gegen Rechts“ und die „Antifa“. Wie das gehen kann, bewiesen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schluss der Kundgebung mit einem kraftvollen Sprechchor: „Nazis raus!“

(Scotti)

Anmerkungen:

1 https://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html

2 https://www.datenschutzexperte.de/gesetzestext-eu-dsgvo/artikel-4/

3 https://dejure.org/gesetze/VersG/21.html

4 https://dejure.org/gesetze/VersG/29.html

Fotos: ©scottiberlin