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Sitzung des Kreiswahlausschusses Pankow

Wahlkreis 75

Am Freitag, den 24. Januar, 2025 fand die Sitzung des Kreiswahlausschusses anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 des Wahlkreises 75 Pankow im Rathaus Pankow statt.

Die Kreiswahlleiterin Nicole Max eröffnete die Sitzung, stellte die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten des Kreiswahlausschusses dar. Es waren Beisitzer aus den etablierten Parteien CDU, SPD, AFD, Linke und Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung anwesend. Da es eine öffentliche Veranstaltung war, saßen auch Kandidaten und Sympathisanten verschiedener Parteien im Zuschauerbereich. Ich war als einzige Vertrauensperson für eine Partei dabei, um die Entscheidung zu unserem Kreiswahlvorschlag der dieBasis Pankow entgegenzunehmen, obwohl mir bewusst war, dass wir auf Grund fehlender Unterstützerunterschriften keine Zulassung erhalten würden.

Es wurde festgestellt, dass es keine Mängel bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge und allen dazu benötigten Anlagen gab. Es gab allerdings eine Prüfung des KWV der Freien Wähler, da Anlage 19 (Niederschrift) nicht, dafür aber das Protokoll der Mitgliederversammlung für den Kreiswahlvorschlag, beigelegt wurde. Alle Kreiswahlvorschläge wurden fristgerecht am 20. Januar 2025 eingereicht.

Mängel in Bezug auf die Anzahl der Unterstützerunterschriften gab es nur bei drei Kreiswahlvorschlägen:
1. Parteifrei für Pankow / Oliver Snelinski
2. Mensch Umwelt Tierschutz Partei
3. Basisdemokratische Partei Deutschland.

Nach der Verkündung der Nichtzulassung wurde darauf hingewiesen, dass jetzt jeweilige Vertrauenspersonen die Möglichkeit hätten gehört zu werden, es aber keine da wären. Als erstes meldete sich der parteilose Kandidat O. Snelinski. Er hatte eine Vollmacht seiner Frau, die als Vertrauensperson fungiert, aber aus dienstlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Daraufhin wurde nochmal explizit hingewiesen, dass nur Vertrauenspersonen das Recht auf Anhörung haben. Er kam trotzdem zu Wort und gab zu verstehen, dass er durch die Zeitverkürzung wegen der vorgezogenen Wahl in einem Monat nur 123 Unterstützerunterschriften beibringen konnte. Bei dem vorher anvisierten Wahltermin im September hätte er noch weitere fünf Monate dafür Zeit gehabt. Er wollte seinen Antrag auf Zulassung trotz fehlender Unterschriften gern im Rahmen des Kreiswahlausschusses verlesen und behandelt wissen. Die Wahlkreisleiterin führte nochmals an, dass grundsätzlich nur Vertrauenspersonen berechtigt sind gehört zu werden. Sie fragte trotzdem in die Runde, wie der Ausschuss dazu steht, dem Ansinnen von dem Kandidaten stattzugeben, und führte aus, dass der Kreiswahlausschuss tatsächlich nicht befugt ist, an den rechtlichen Vorgaben des §20 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit dem §18 Abs.2 des Bundeswahlgesetzes etwas zu ändern. Das heißt, eine Absenkung des Unterschriftenquorums kann nicht beschlossen werden und von dieser Voraussetzung zur Zulassung kann nicht abgesehen werden. Durch Handzeichen der Beisitzer wurde zugestimmt, dass der Antrag in die Niederschrift aufgenommen wird, aber in der Sache nicht entschieden werden kann. Herr Snelinski möchte gern sein und der Bürger Engagement durch den Kreiswahlausschuss wertgeschätzt wissen und führte dazu nochmal aus, woraufhin die Kreiswahlleiterin hinwies, dass die persönliche Meinung, die auch anders ausfallen könnte, keine Rolle spielt.

Ich meldete mich nun zu Wort, da im Voraus davon die Rede war, dass keine Vertrauensperson einer Partei anwesend sei und gab zur Kenntnis, dass ich im Namen der dieBasis Pankow als Vertrauensperson anwesend bin, obwohl ich von einer Nichtzulassung ausgegangen war und mir die gesetzlichen Bestimmungen dazu bekannt sind. So gab ich auch zu verstehen, dass ich die gleiche Frage analog meinem Vorredner habe. Dieses Detail wurde auf meinen Wunsch hin auch in das Protokoll aufgenommen.

Danach kam es trotz aller rechtlichen Bestimmungen noch zur Abstimmung für die Zurückweisung der drei Kreiswahlvorschläge, die natürlich einstimmig erfolgte.

Die Sitzungsleitung führte aus, dass gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses die jeweilige Vertrauensperson nach § 26 Abs.2 des Bundeswahlgesetzes und nach § 37 Absatz 1 der Bundeswahlordnung binnen drei Tagen, also bis Montag 27. Januar, schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Kreiswahlleitung an den Landeswahlausschuss eingelegt werden kann. Die Schriftform ist auch durch Telefax gewahrt.

Herrn Snelinski und mir wurde gestattet ein Foto von dem Rechtsbehelf zu machen, welches durch einen Beamer an der Leinwand zu sehen war.

Jetzt wurden die Kreiswahlvorschläge der zugelassenen Parteien verlesen und durch die Beisitzer abgestimmt. Das waren SPD, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Die Linke, CDU, AFD, Bündnis90 / Die Grünen, FDP, Bündnis Deutschland, Freie Wähler mit dem jeweiligen Direktkandidaten.

Zum Ende gab es noch den Hinweis auf eine Änderung im §28 des Bundeswahlgesetzes, dass die Entscheidung des Kreiswahlausschusses unter der Bedingung ergeht, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach §28 des Bundeswahlgesetzes in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung zugelassen wird. Das heißt, der Bedingungsvorbehalt wird erst aufgehoben, wenn die 2000 Unterstützerunterschriften für die Zulassung der Landesliste mängelfrei eingereicht wurden.

Letztendlich wurde das Protokoll allen Beisitzern vorgelegt, von ihnen unterschrieben und die Sitzung für beendet erklärt.

Ich kam im Anschluss mit den parteilosen Kandidaten Oliver Snelinski und Gerhard Gruner vom Bündnis Deutschland zwecks Vernetzung und Einspruch ins Gespräch. Für mich steht fest – auch wenn es keine Aussicht auf Erfolg hat –, dass wir eine Beschwerde auf Grund der schwierigen Zulassungsbedingungen durch die Verkürzung der Zeit zum Sammeln von Unterschriften und der Gesetzesänderung einreichen werden.

(Sylle)

Zwischendurch gab es noch einen Fun-Fakt, nämlich die Frage nach der Kandidatur von Stefan Gelbhaar, die verneint wurde. Das heißt für ihn wurde kein Kreiswahlvorschlag eingereicht.


Bild: BA Pankow/ momius – fotolia.com