
Der Bezirksverband dieBasis Pankow hat gegen die Entscheidung der Nichtzulassung des Pankower Direktkandidaten Beschwerde eingelegt.
Beschwerde gegen die Zurückweisung des Kreiswahlvorschlages gemäß § 26 (2) BWahlG nach § 37 Absatz 1 der Bundeswahlordnung
Sehr geehrte Frau Max,
hiermit legen wir formal und fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung auf Nichtzulassung des Kandidaten Dr. Dieter Bonitz zur Direktkandidatur im Wahlkreis 75 Berlin-Pankow ein.
Diese Beschwerde bitten wir unverzüglich und fristgerecht nach BWahlG an den Landeswahlausschuss, vertreten durch den Landeswahlleiter und nach BWahlG an den Bundeswahlausschuss, vertreten durch die Bundeswahlleiterin, weiterzuleiten.
Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen den Ablehnungsgrund der unzureichenden Anzahl von Unterstützerunterschriften und gegen die Nichtanerkennung von Direktkandidaten mit ausreichender Anzahl Unterstützerunterschriften wegen der Nichtzulassung der Landesliste der Partei durch die
Änderung des WahlG § 28, wo es heißt: „Die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags einer Partei erfolgt unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 zugelassen wird.“ Das heißt, der Bedingungsvorbehalt wird erst aufgehoben, wenn die 2000 Unterstützerunterschriften für die Zulassung der Landesliste mängelfrei eingereicht wurden.
Begründung
Als Beschwerdeführer sehen wir elementare Grundsätze der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit als verletzt an.
Der Rechtsstaat kann nicht auf althergebrachte gesetzliche Grundlagen verharren und die sich weiterentwickelnde Realität nach einem langen Zeitraum weiter ignorieren. In dem Moment, in dem das BVerfG die Klage der ÖDP zur Unterschriftenhürde (2 BvE 15/23, 2 BvQ 74/24) am 10.12.2024 abgewiesen hat, hat es die Weiterentwicklung der realen Bedingungen ignoriert und es versäumt, dem Gesetzgeber aufzugeben, die Gesetze zur Wahlzulassung an die gelebte Realität anzupassen. Der Rechtsstaat braucht eine regelmäßige Weiterentwicklung, um den geänderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung zu tragen.
Der demokratische Wettbewerb wird nur gestärkt, wenn neue Ideen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Sachfragen nicht durch Hürden behindert werden.
Das Sammeln von Papierformularen für Unterstützerunterschriften in erheblicher Anzahl vor jeder Wahl erneut, auch für dieselbe Partei und das Verbot, mehreren Parteien die Unterstützung zur Teilnahme an der jeweiligen Wahl zu gewähren, weil man als Wahlbürger mehrere Parteien für demokratisch geeignet hält, ohne sich schon vor der Wahl auf eine Partei festlegen zu müssen, entspricht nicht den Gegebenheiten einer demokratischen, immer mehr digitalisierten Gesellschaft und den sich geänderten Datenschutzbedürfnissen der Wahlbürger.
Unsere Mitglieder haben Unterschriften sammeln müssen, indem auf der Straße, vor Einkaufszentren, an Markttagen auf Marktplätzen, in Vereinen und bei Veranstaltungen Menschen angesprochen und um Unterstützung gebeten wurden.
Die möglichen Unterschreibenden haben mehrfach Bedenken geäußert, in heutigen Zeiten ein Schriftstück auszufüllen mit sensiblen Daten inkl. der kompletten Adresse, aller Vornamen und des Geburtsdatums. Zusätzlich sollte eine Unterschrift erfolgen und der Zettel dem Helfer der Partei überlassen werden. Bei der inzwischen erfolgten Sensibilisierung zum Datenschutz, Angst vor Identitätsdiebstahl und Befürchtungen des Missbrauchs steigt die Anzahl der anzusprechenden Personen, um eine einzige Unterschrift zu erlangen, rapide, weil viele Angesprochene die Unterschrift unter diesen Umständen nicht leisten wollen.
Viele Personen haben uns gegenüber den Wunsch geäußert, auf einer offiziellen und erkennbar sicheren Internetseite ohne großen Aufwand ihre Daten einzutragen und die Gewissheit zu haben, dass diese Daten nur für die Unterstützung der online ausgewählten Partei im Wahlkreis und im Land genutzt wird.
Das Thema der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit wurde völlig ausgehebelt.
Es gibt keine abgestufte Chancengleichheit; das ist eine Begriffserfindung, um die Benachteiligung junger nicht etablierter Parteien zu kaschieren.
So wie es kein „Teleskopieren von Prüfzeiträumen“, also eine zusammengeschobene Zeit, gibt, gibt es keine „abgestufte Schwangerschaft“ und auch keine „abgestufte Chancengleichheit“. Entweder es besteht eine echte Chancengleichheit oder eben nicht. Aktuell gibt es keine echte Chancengleichheit für Parteien, die an Wahlen teilnehmen wollen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen wurden genau von den Parteien geschaffen und beschlossen, denen die Ausgrenzung unserer Ideen nützt. Die Reform des Bundeswahlgesetzes 2012 nach dem Wahlrechtsurteil des BVerG verdeutlicht, dass die etablierten Parteien über die Höhe der Hürden bestimmen können, die noch nicht in Parlamenten vertreten sind.
Nur ein Beispiel: Würde heute eine FDP nach dem Ausscheiden aus der Regierungskoalition die gleichen Anforderungen von ca. 27.000 Unterschriften in ganz Deutschland zum vermeintlichen „Nachweis der Verankerung der Partei in der Bevölkerung“ aufbringen müssen, wäre es völlig unklar, ob das eine FDP in allen Bundesländern schaffen würde.
Unterstützerunterschriften sind eine Art der „Vorwahl“ vor der eigentlichen Wahl, die nicht länger hingenommen werden darf.
Ist bei einer regulären Wahl die Sammlung der Unterstützerunterschriften schon ein Kraftakt und eine enorme Herausforderung, so ist bei einer extrem verkürzten Zeitspanne durch eine vorgezogene Neuwahl eine Situation, die ein Sammeln der Unterschriften erschwert und unter Beachtung der Unterschiedlichkeit der Bundesländer und Regionen im gesamten Bundesgebiet de facto verunmöglicht.
Durch die vorgezogene Neuwahl hätten die sich daraus ergebenen extremen Rahmenbedingungen für die Unterschriftensammlung beachtet werden müssen.
- Die Zeitspanne der Zeit für die Sammlung der erforderlichen Unterschriften wurde extrem verkürzt, genau genommen vom Tag der Ankündigung der Bundestagswahl am 27. Dezember 2024 durch den Bundespräsidenten bis 20. Januar 2025.
- Die Zeit fiel in die Weihnachtsferien, in die Zeit des Jahreswechsels und Familienurlaubs, was für viele Menschen Stress, Fokusverschiebung und schlichte Abwesenheit vom Wahlort bedeutete.
- Kälte, frühe Dunkelheit und eine Zeit von Erkältungen, Grippe und Angst vor Corona verringerten die Chancen des Kontakts mit Unterschriftswilligen.
Die Parteien, die per Gesetz zur Unterschrift verpflichtet werden, müssen neben der theoretischen Chance eben auch die realistische Chance haben, die Hürden der Anzahl der Unterschriften zu überwinden. Und das nicht nur an einigen Orten, sondern bundesweit zu vergleichbaren und gleichartigen Bedingungen.
Unser Recht, ohne Benachteiligung an den Wahlen zum Bundestag teilzunehmen, wurde eingeschränkt und kein Ausgleich durch die erforderliche Absenkung der bestehenden Hürden zur Wahlzulassung geschaffen.
Wir haben als Bundespartei mit Schreiben vom 13.11.2024 Bundeskanzler Scholz, die Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger sowie fast alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine gebotene Absenkung der Anzahl der Unterstützerunterschriften zu schaffen. Es ist nichts in dieser Sache umgesetzt worden. So konnten wir als außerparlamentarische Partei nichts bewirken, wurden strukturell benachteiligt und in mehreren Bundesländern aus dem demokratischen Wettbewerb ausgeschlossen.
2021 hat man die Anzahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften geviertelt, um den Einschränkungen der persönlichen Kontakte zu dieser Zeit Rechnung zu tragen. Auch bei einer Verkürzung der Zeit wegen vorgezogener Wahlen hätte man die Anzahl rechtzeitig reduzieren können. Diese Möglichkeit hätte der Gesetzgeber leicht aufgreifen können, wozu wir ihn auch aufgefordert hatten.
Dass die Anzahl der Unterschriften nur in den vier bevölkerungsreichsten Bundesländern geschafft wurde, zeigt, dass auf regionale Besonderheiten bei den erforderlichen Anzahlen der Unterstützerunterschriften im Gesetz nicht eingegangen wird.
Zu behaupten, dass eine Partei durch die Unterschriften nachweisen müsse, dass sie im entsprechenden Bundesland bei den möglichen Wählern „verankert“ wäre, ist absurd, denn eine Partei muss keine Unterschriften mehr bundesweit sammeln, wenn sie nur in einem Landesparlament vertreten ist. Abgeordnete in der Bremischen Bürgerschaft sagen nichts über eine „Verankerung“ zum Beispiel in Bayern aus.
Statt aktiven Wahlkampf betreiben zu können (Plakate hängen, Infostände und Podiumsdiskussionen), mussten in dieser Zeit Unterschriften gesammelt und diese bei verschiedensten Ämtern zur Bestätigung eingereicht werden.
Unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Postlaufzeiten beim Versand und wieder zurück kam es teils auch zu erheblichen Verzögerungen.
Wir fordern deshalb unter Beachtung der oben genannten Gründe die Zulassung der Landesliste und der Direktkandidaten zur Wahl des 21. Bundestages am 23.02.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia K.
Vertrauensperson des Direktkandidaten
Dr. Dieter Bonitz