des Bezirksverbandes (BV) Pankow
der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis)
Landesverband Berlin
(Stand: 28. Januar 2024)
§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
(1) Der Name des Gebietsverbandes lautet „Basisdemokratische Partei Deutschland Bezirksverband Berlin-Pankow“. Die Kurzform lautet „dieBasis Pankow“.
(2) Sitz des Bezirksverbandes ist Berlin-Pankow.
(3) Der Tätigkeitsbereich des Bezirksverbandes erstreckt sich auf den Bezirk Pankow im Land Berlin.
§ 2 Aufgaben des Bezirksverbands
Der BV nimmt an der politischen Willensbildung der Bevölkerung im Bezirk teil, organisiert
Versammlungen zur KandidatInnenaufstellung für den Bundestagswahlkreis, die
Abgeordnetenhauswahlkreise und die Listen für die Bezirksverordnetenversammlung. Er
organisiert Wahlveranstaltungen für die öffentlichen Wahlen im Bezirk, verwaltet eigene finanzielle und materielle Mittel.
§ 3 entfällt
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Der Aufnahmeantrag muss wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt sein, falsche oder unvollständige Angaben können den sofortigen Entzug der Mitgliedschaft nach sich ziehen. Der BV-Vorstand nimmt auch Austrittserklärungen und Mitteilungen über den Tod von Mitgliedern entgegen und leitet diese Informationen an den Landesvorstand weiter.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Bezirksverbandes.
§ 5 Bezirksparteitag (BezPT)
(1) Der BezPT ist das oberste Organ des Bezirksverbandes und als ordentlicher oder außerordentlicher BezPT einzuberufen. Alle Mitglieder des Bezirksverbandes haben Antrags- und Stimmrecht. Dem BezPT obliegt die letzte Entscheidung in allen Angelegenheiten des Bezirksverbandes. Die Beschlüsse eines BezPT sind für Organe, Gliederungen und Mitglieder des Bezirksverbandes bindend.
(2) Aufgaben: Der BezPT beschließt über politische Anträge, den Bezirksverband betreffende Programme, den BV-Haushalt und andere den BV betreffende Angelegenheiten. Er wählt den Vorstand, den/die Rechnungsprüfer und entlastet den Vorstand.
(3) Ein ordentlicher Bezirksparteitag ist mindestens alle zwei Jahre einzuberufen. Ein außerordentlicher Bezirksparteitag ist unverzüglich einzuberufen, a) wenn dies der Vorstand beschließt oder b) eine Gruppe von Mitgliedern dies verlangt; diese Gruppe muss mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Bezirksverbandes umfassen und mindestens aus zehn Personen bestehen.
(4) Einberufung: Ein BezPT wird durch den Bezirksvorstand per Brief oder per E-Mail an die zuletzt benannte Post- bzw. E-Mailadresse unter Angabe der Tagesordnung und der zu beratenden Themen einberufen.
(5) Einberufungsfrist: Diese beträgt üblicherweise 14 Tage, bei Satzungsänderungen sind es 21 Tage und bei Entscheidungen zur Auflösung des Bezirksverbandes 28 Tage.
(6) Antragsfristen: Anträge an den BezPT sollen von Mitgliedern bis zu 7 Tage vor dem BezPT in Textform beim Bezirksvorstand eingereicht werden, der die eingegangenen Anträge spätestens 3 Tage vor dem BezPT an alle Mitglieder weiterleitet.
(7) Grundlegende Anträge zur Änderung der Satzung oder ein Antrag zur Auflösung des Bezirksverbandes können von Mitgliedern nur im Vorfeld eines BezPT gestellt werden, sie sind bei der Tagesordnung für den nächsten BezPT zu berücksichtigen.
(8) Initiativanträge können von jedem Mitglied auf dem BezPT gestellt werden, diese dürfen nicht die Satzung oder Auflösung des Bezirksverbandes betreffen. Über die Behandlung eines Initiativantrages entscheidet der BezPT mit einfacher Mehrheit.
(9) Der BezPT bestimmt zu Sitzungsbeginn einen Versammlungsleiter. Dieser prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden.
(10) Der Bezirksparteitag ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Bezirksparteitag ist solange beschlussfähig, bis eine Unterschreitung des Quorums auf Antrag eines Mitgliedes festgestellt wird.
(11) Entlastung des Vorstandes: Der BezPT nimmt die Berichte des Vorstandes und des Schatzmeisters des Bezirks entgegen und entlastet diese mit einfacher Mehrheit.
(12) Entscheidungsfindung: Der BezPT entscheidet in der Regel durch Abstimmung mit Ja, Nein und Enthaltung; auf jeweiligen Antrag mittels Systemischen Konsensierens. Bei Stimmengleichheit gilt ein Abstimmungsvorschlag als abgelehnt.
(13) Wahlen: Der BezPT wählt in geheimer Wahl den Bezirksvorstand und die Rechnungsprüfer.
(14) Satzung und Auflösung: Satzungsänderungen oder Auflösungsbeschlüsse bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Teilnehmer.
(15) Protokoll: Alle Beschlüsse des BezPT sind zu protokollieren; das Protokoll ist allen Mitgliedern des Bezirksverbands spätestens 3 Wochen nach dem BezPT zuzuleiten.
§ 6 Ortsteilverbände (OTV)
(1) Ortsteilverbände können innerhalb des Bezirksgebietes von mindestens 15 Mitgliedern gegründet werden. Ein OTV kann mehrere benachbarte Ortsteile umfassen.
(2) Ein OTV unterliegt den Bestimmungen dieser Satzung.
(3) Ortsteilverbände können durch Beschluss der Bezirksmitgliederversammlung aufgelöst werden. Sie lösen sich ohne Beschluss auf, wenn in den entsprechenden Ortsteilen weniger als sieben Mitglieder wohnen oder wenn die Ortsteil-Vorstandsposten nicht besetzt werden können. Bei einer Auflösung fällt evtl. Vermögen an den Bezirksverband. Diesem sind auch alle Protokolle, Akten, Mitgliederlisten, Buchungsunterlagen, elektronische Kommunikationsmittel etc. zu übergeben.
§ 7 Vorstand des Bezirksverbandes
(1) Der Vorstand des Bezirksverbandes setzt sich, wenn nichts anderes auf dem BPT beschlossen wird, aus mindestens drei (BGB-Vorstand) bis zu neun Personen (d.h. bis zu sechs weitere optionale Positionen) wie folgt zusammen:
BGB-Vorstand:
– 2 gleichberechtigte Sprecher
– 1 Schatzmeister
Optionale Positionen:
– bis zu 2 „weitere Mitglieder des Vorstandes“, die ggf. nachrücken, wenn Positionen des BGB-Vorstands nicht mehr zur Verfügung stehen
– bis zu 4 „Säulen“ (Freiheit, Machtbegrenzung, Achtsamkeit, Schwarmintelligenz), die von ein bis vier Personen besetzt werden können und ggf. nachrücken, sofern Positionen des BGB-Vorstands nicht nachbesetzt werden können.
(2) Vertretung: Der Schatzmeister und die beiden Sprecher bilden den Vorstand gemäß § 26 BGB. Jeweils zwei Mitglieder dieses sog. BGB-Vorstandes vertreten den Bezirksverband nach außen.
(3) Aufgaben:
Der Vorstand leitet den Bezirksverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie nach den Beschlüssen des BezPT. Der Bezirksvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Bezirksvorstand soll vor wichtigen Entscheidungen das Votum der Mitglieder durch eine Mitgliederbefragung einholen. Die Wichtigkeit kann vom Vorstand festgestellt, aber auch schriftlich von 10 % der Mitglieder vorgeschlagen werden.
Protokoll: Die Beschlüsse des Bezirksvorstandes sind zu protokollieren.
(4) Der Vorstand ist jeweils für 2 Jahre gewählt. Es besteht die Möglichkeit der Ab- und Neuwahl auf einem ordentlichen oder außerordentlichen BezPT.
§ 8 Wahlverfahren im Bezirksverband
(1) Im ersten Wahlgang wird gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wird ein zweiter Wahlgang nötig, ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los. Vor jedem Wahlgang können Kandidaten ihre Kandidatur zurückziehen.
(2) entfällt
(3) Alle Wahlen sind schriftlich und geheim durchzuführen. Vor den Wahlen der Mitglieder- und Säulenbeauftragten ist die Zahl der zu wählenden Personen durch Abstimmung festzulegen.
(4) Diese Verfahren gelten sinngemäß auch für Wahlen bei Mitgliederversammlungen von Ortsteilverbänden.
(5) Bewerber für öffentliche Wahlen werden durch die jeweilige Wahlkreisversammlung gewählt.
§ 9 Rechnungsprüfung
(1) Der Bezirksparteitag wählt eine Prüfungskommission aus mindestens zwei Rechnungsprüfern.
(2) Die Prüfungskommission hat den Auftrag, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister zu gewährleisten.
(3) Die Prüfungskommission prüft den finanziellen Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters im Vorfeld eines Bezirksparteitages und erstattet dem Bezirksparteitag einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Prüfung mit einer Empfehlung für die Frage der Entlastung.
§ 10 Gültigkeit der Satzung
(1) Auflösung: Der Bezirksverband löst sich auf, wenn er weniger als 10 Mitglieder hat oder wenn die Posten des Bezirksvorstandes nicht besetzt werden können. Bei einer Auflösung des Bezirksverbandes verliert diese Satzung ihre Gültigkeit. Das Vermögen des Bezirksverbandes fällt an den Landesverband der Partei dieBasis Berlin. Diesem sind auch alle Utensilien, Protokolle, Akten, Mitgliederlisten, elektronische Kommunikationsmittel, Buchführung etc. zu übergeben.
(2) Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 26. Februar 2021 in Pankow beschlossen, auf dem zweiten ordentlichen Bezirksparteitag am 13. November 2022 geändert sowie zuletzt auf dem dritten ordentlichen Bezirksparteitag am 28. Januar 2024 geändert.
Berlin, Sonntag, den 28. Januar 2024