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Skandalöses Urteil im Rechtsstreit um Parteienwerbung

Willkommen im besten Rechtsstaat, den es je gab!

Die Ansichten der Partei dieBasis passen den Herrschenden und einer Mehrheit der Bevölkerung nicht. Wir widersprechen der veröffentlichten Meinung der Regierung und ihrer Medien. Doch der Widerspruch ist die wichtigste Existenzbedingung der Demokratie. Den Wahlkampf für den Bundestag, das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 nutzte dieBasis, um die Bevölkerung auch über die Risiken der Covid-„Impfung“ aufzuklären. Das gefiel Arne Semsrott nicht, einem politischen Aktivisten aus dem regierungstreuen „linken“ Lager. Er fand einen Trick, um die Rechtsprechung gegen unliebsame Informationen ins Feld zu führen. Am 7. September 2022 hat er eine Schlacht gewonnen zum Schaden unserer Demokratie.

1. Vorgeschichte

Menschen aus der Mitte der Gesellschaft spürten, dass mit der Corona-Politik der Bundesregierung und vieler anderer Regierungen weltweit etwas nicht stimmen konnte. Sie sind seit ihrer Gründung am 4. Juli 2020 im hessischen Kirchheim in die Basisdemokratische Partei Deutschland eingetreten. Schon am 31. Juli 2020 gründete sich der Landesverband Berlin und am 26. Februar 2021 gründeten die in Pankow ansässigen Mitglieder den Bezirksverband Pankow. Und schon am 26. September 2021 stand die Bundestagswahl an, in Berlin gleichzeitig die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Im Land herrschte eine unglaubliche Corona-Hysterie, Demonstranten im Freien wurde ohne jeden wissenschaftlichen Evidenzbeweis das Tragen von Masken aufgenötigt, Versammlungen in Innenräumen wurden verboten und sogar von der Polizei aufgemischt. Unter diesen erschwerten Bedingungen bereiteten sich auch die Mitglieder der Partei auf den Bundestagswahlkampf vor.

Groß war die Hoffnung, in die Parlamente einzuziehen, um dort die Stimme der Kritik und des Zweifels an den aus unserer Sicht grundgesetzwidrigen Maßnahmen zu erheben.

Der Wahlkampf sollte zudem genutzt werden, um die Bevölkerung über die als Impfung deklarierte gentechnische Behandlung aufzuklären und sie vor den damit verbundenen Risiken zu warnen. So wurden Wahlplakate und ein Flugblatt im A6-Format mit der Überschrift: 20 Gründe für ein NEIN zur Covid-„Impfung“ gedruckt. Auf der Vorderseite sind auf vier mal fünf farbigen Quadraten die Argumente benannt, auf der Rückseite stehen die Quellenangaben für die Argumente, darunter der Bezirksverband Pankow als presserechtlich verantwortliche Körperschaft.

Wegen dieses kleinen, farbigen Hochglanzflugblattes schickte uns Arne Semsrott, Projektleiter von „Frag den Staat“ und als solcher Mitarbeiter der Open Knowledge Foundation, ein anwaltliches Schreiben, um uns eine Unterlassungserklärung abzunötigen. Das Flugblatt sei in seinem Briefkasten gelegen, obwohl dort draufstand: „Keine kostenlosen Zeitungen und Reklame einwerfen“. Für die Tätigkeit seines Anwalts sollten wir 367,23 EUR zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in der er uns weitere Vertragsstrafen androhte.

Da der damalige Vorstand des Bezirksverbandes Pankow nicht bereit war, dieses Eingeständnis zu unterschreiben, wandte sich Arne Semsrott unterstützt durch seinen Anwalt Sebastian Sudrow an das Amtsgericht Spandau, um eine einstweilige Verfügung gegen uns zu erwirken. Der Richter Holl am Amtsgericht Spandau bewertete den Antrag auf einstweilige Anordnung für zulässig, entschied am 17. September 2021 aber zu unseren Gunsten darauf, den Antrag abzulehnen, weil er unbegründet sei. Dagegen rief nun der Anwalt Sebastian Sudrow das Landgericht Berlin an und erwirkte durch die dort tätige Richterin Eirich am 26. Oktober 2021 den folgenden Beschluss: Dem Bezirksverband Pankow „wird bei Vermeidung eines in jedem Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (…) zu vollziehen an dem jeweiligen Bezirksvorstand“ angedroht, wenn noch einmal ein Flugblatt im Briefkasten von Herrn Arne Semsrott landet.

Gegen diese Entscheidung hatte der Bezirksvorstand beim zuständigen Amtsgericht Spandau Widerspruch eingelegt. Also wurde der Fall dort erneut am 10. Februar 2022 verhandelt. Vertreten wurde der Bezirksverband durch den am 16. Januar 2022 neu gewählten Vorstand. Die Urteilsverkündung erfolgte am 3. März 2022 in Abwesenheit der beiden gegnerischen Parteien. Der wiederum mit dem Fall betraute Richter Holl wiederholte seine Entscheidung, dass der Antrag unbegründet sei und widersprach damit der Anordnung des Landgerichts Berlin.

Damit gaben sich Arne Semsrott und die Hamburger Anwaltskanzlei des Sebastian Sudrow wiederum nicht zufrieden und erhoben Widerspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Spandau. Aus diesem Grunde war der Fall am 25. August 2022 erneut vor dem Landgericht Berlin zu verhandeln. Als Einzelrichterin hatte sich das Gericht wiederum für Frau Eirich verständigt.

2. Die Verhandlung

Um Viertel vor Zwölf trafen sich die Prozessbeteiligten vor dem Saal 1810 des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17, 10179 Berlin. Als Sprecher des Bezirksverbands Pankow vertrat Dr. Dieter Bonitz den Vorstand zusammen mit seinem Anwalt Jan Marcordes. Als Öffentlichkeit nahmen die Vorstandsmitglieder Jürgen Schwartz, Dr. Nikolai Zinke und Lars-Ulrich Schlotthaus an der Verhandlung teil. Die Antragsteller waren mit Arne Semsrott und dem Anwalt Sebastian Sudrow persönlich vertreten. Die Richterin Eirich sowie die Antragsteller verbargen ihre Gesichter mit FFP2-Masken. Die Richterin bestand auch für die Antragsgegner darauf, was diese mit innerem Widerstand erfüllten. Dr. Zinke aus dem Publikum verwies auf seine Maskenbefreiung und Jürgen Schwartz erklärte, dass er den Evaluationsbericht der Bundesregierung gelesen habe, worauf die Richterin nur leicht aufstöhnte und darum bat, alle Fenster zu öffnen. So konnte die Verhandlung ohne weitere Zwischenfälle beginnen.

Teilnehmende Öffentlichkeit nebst Anwalt (links im Bild)

In ihrem Eröffnungsstatement betonte die Richterin Eirich mehrfach, dass sie doch eher der Argumentation der Antragsteller zugeneigt sei. Es würde sich tatsächlich um Werbung handeln, die man dem Bezirksvorstand zurechnen könne. Von daher könne man ihm auch eine strafbewährte Unterlassung auferlegen.

In der Aussprache hat der Rechtsanwalt Marcordes deutlich gemacht, dass die besondere Corona-Situation im Wahlkampf hätte berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Der Sprecher des Bezirksverbands Dr. Dieter Bonitz argumentierte, dass das streitgegenständliche Flugblatt erstens keine Werbung im klassischen Sinne sei, weil es primär auf die Aufklärung der Mitmenschen gerichtet sei und nicht darauf, viele Stimmen zu gewinnen. Das Logo der Partei sei nur im Rahmen der Information zur presserechtlichen Verantwortlichkeit von untergeordneter Bedeutung. Vor allem war keine kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht mit der Erstellung und Verbreitung des Flugblattes verbunden.

Zweitens könne man den Einwurf des Flugblattes in den Briefkasten von Herrn Semsrott nicht dem Bezirksverband Pankow der Partei dieBasis anlasten, da dieses Flugblatt nicht durch beauftragte Post- oder Verteilerdienste verbreitet worden sei. Das Flugblatt habe von jedem wohlmeinenden oder böswilligen Mitbürger oder sogar vom Betroffenen selbst in den Briefkasten gelangt sein können. Der Sprecher der Bezirksvorstand könne nicht etwas unterschreiben oder zusagen, was er nicht kontrollieren oder beeinflussen kann. Daher sei der Antrag zurückzuweisen.

Die Richterin nahm die Argumente auf und erklärte im Anschluss, dass sie ihr Urteil in einigen Tagen verkünden werde. Damit war die Verhandlung beendet.

Während der Verhandlung hüllte sich Arne Semsrott hinter seiner Maske in Schweigen. Und sein Anwalt, der zunächst hinter seiner schwarzen Maske nuschelte, sich aber auf unsere Bitte hin etwas deutlicher artikulierte, wiederholte nur seine dürftigen Argumente, dass Herr Semsrott eben belästigt worden sei und man uns das zurechnen müsse, weil wir das Flugblatt gedruckt und allem Anschein nach auch verteilt hätten.

Inzwischen liegt uns das Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 52 S 4/22; Amtsgericht Spandau, Az: 3 C 1742/21) in der Abschrift vom 2. September 2022 vor, das noch am 25. August 2022 in Abwesenheit der Beteiligten verkündet worden ist. Es wiederholt den Beschluss auf einstweilige Verfügung vom 26. Oktober 2021 mit der Androhung von Ordnungsgeldern bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen rechtlichen Vertretern des Bezirksverbands Pankow.

3. Bewertung

Die Vertreter der Partei dieBasis waren zum ersten Mal vor dem Landgericht Berlin erschienen. Schon von Anfang an befremdlich war die Aufforderung der Richterin, eine FFP2-Maske aufzusetzen, obwohl im Gebäude lediglich das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen wurde. Als Kennern des Evaluationsberichts der Bundesregierung war ihnen bewusst, dass der Nachweis der Wirksamkeit nicht erbracht worden war, sondern weiterhin mit Annahmen und vermuteten Plausibilitäten argumentiert wurde. Wer also weiter auf Masken für sich und andere besteht, ist als Anhänger der Maßnahmen und als solcher als voreingenommen zu betrachten. Da sich Herr Semsrott und die Richterin in dieser Frage einig waren, waren schon die Anfangsbedingungen des Verfahrens ungünstig. Der am 26. Oktober 2021 ergangene Beschluss auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Streitsache war ebenfalls ein schlechtes Vorzeichen, weil dadurch keine neutrale, unvoreingenommene neue Beurteilung der Sachlage vorgenommen wurde.

Für die Partei dieBasis ist dieser Rechtsstreit in erster Linie ein Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit in diesem Land. Vor allem wirkt es wie ein Versuch, die ersten Ansätze einer Gegenaufklärung schon im Keim zu ersticken. Denn die einzige Möglichkeit, den Einwurf eines Flugblattes, für das wir verantwortlich zeichnen, zu verhindern, ist, erst gar kein Flugblatt zu drucken. Das kann aber nicht im Interesse der demokratischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland sein. Einen Verein mit 230 Mitgliedern mit einer Konventionalstrafe von 250.000 EUR oder 6 Monaten Haft für die Vorstandsmitglieder zu bedrohen, ist ein Angriff auf wesentliche Grundrechte des demokratischen Staatswesens. Es bedeutet mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Es ist ein Urteil einer politischen Justiz, das dem Grunde nach nicht hingenommen werden kann. Wenn aber die Mehrheit der Gesellschaft, zu der auch die Justiz gehört, bereits in einem Zustand der Massenpsychose gefangen ist, in dem rationale und rechtstaatliche Kriterien kein Gehör mehr finden, dann sollte man auf dem Feld auch keine Auseinandersetzungen führen.

Die Alternative wäre, das Verfahren derart aufzuarbeiten, dass es gegen die Wahlwerbung der klassischen Parteien gerichtet werden kann. Allen, die mit dem Parteienkartell der Ampel-Regierung nicht einverstanden sind, steht es frei, sich gegen die postalische Zusendung von Wahlwerbung zu wehren. Ein Bild vom Aufkleber auf dem Briefkasten und von der Wurfsendung der Partei genügen, um sie mit einem anwaltlichen Schreiben abzumahnen und ihnen gleich eine Kostennote zuzusenden. Mit dem Aktenzeichen unseres Verfahrens kann man dann gleich vor Gericht ziehen. Auch das wäre ein Test, ob die Gleichbehandlung eines demokratischen Rechtsstaates noch gilt, oder mit zweierlei Maß gemessen wird.

Sieht man sich mal den Arne Semsrott genauer an, so findet man einen politischen Aktivisten, der von der Open Knowledge Foundation bezahlt wird. Er ist Projektleiter für das Projekt „Frag den Staat“, das relativ erfolgreich in der Einwerbung von Spendengeldern ist, wie dem Jahresbericht 2020 des gemeinnützigen Vereins zu entnehmen war. Gefördert wird der Verein allerdings auch von staatlichen Stellen, und er treibt die Themen der Agenda des World Economic Forum voran: Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Verkehrswende und Digitalisierung.

Screenshot: fragdenstaat.de (Ausschnitt)

Und auch die Maßnahmen der Corona-Politik hat der Verein unterstützt. Auch wenn er zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt hat, dass das „Panik-Papier“ des Innenministeriums an die Öffentlichkeit kam, so steht er dennoch inhaltlich sogar hinter den darin vorgeschlagenen Mitteln zur Erzeugung von Angst und Panik in der Bevölkerung. In Kenntnis dieses größeren Bildes sollte man weitere Auseinandersetzungen mit Bedacht wählen.

4. Schlussfolgerungen

Erstens: Es gibt eine Reihe von scheinbaren Oppositionsbewegungen, die über zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von finanzstarken Mächten im Hintergrund organisiert und gesponsert werden. Ihre Aufgabe ist es, die Meinung der Bevölkerung im Sinne der Profitinteressen großer Konzerne zu beeinflussen und das Handeln von Regierung und öffentlicher Meinung zu synchronisieren und zu harmonisieren.

Zweitens: Das Urteil hat einen Weg aufgezeigt, wie sich die einfachen Bürger gegen die aufdringliche Wahlwerbung der etablierten Parteien wehren können. Ein Aufkleber auf dem Briefkasten mit der Aufschrift „Bitte keine Parteienwerbung einwerfen“ sollte klar genug sein, wenn man die kostenlosen Anzeigenblätter doch noch erhalten möchte. Mit einem anwaltlichen Schreiben an den Verantwortlichen im Impressum kann man diese dann zu einer Unterlassung auffordern.

Drittens: Als eine Partei, die vor allem auf zwischenmenschliche Begegnungen und den Austausch von Argumenten in persönlichen Gesprächen setzt, werden wir in Zukunft unsere kostbaren Druckwerke nicht mehr in kalten Briefkästen versenken, sondern von einer warmen Hand zur anderen weitergeben. Mit einem Lächeln.

(Dr. Dieter Bonitz)